Diese Norm regelt für Kommunen und Gemeinden den sicheren Betriebvon öffentlichen Kinderspielplätzen auch in Schulen und Kindergärten, die ab 1998 errichtet oder wesentlich verändert wurden. Trotz allem sind bestehende Spielgeräte und -plätze mit technischen Mängeln ebenso im Sinne der Norm zu behandeln.
Eine wichtige Erkenntnis für Betreiber aus dieser Norm ist jedoch die Prüfung der Anlagen und Spielgeräte durch Sachkundige bzw. Sachverständige in regelmäßigen Abständen. Die schriftliche Dukumentation ist vorgeschrieben und dient der Rechtssicherheit.
Gefahrenstelle Spielplatz - hier ist sicheres Handling der Kommunen gefragt, wie beraten kompetent, damit auch ihr Spielplatz sicher wird. Wir prüfen die Spielgeräte auf Verletzungsgefahren und Untergründe auf ihre Sauberkeit und Dämpfung! Kontrolle und Wartung schafft SICHERHEIT für die Spielplatznutzer udn Betreiber.
IBAT Consult - Dienstleistung die Sicherheit für unsere Kinder schafft!